Sprachanforderungen für das Philosophie-Studium

Übergangsregelungen und neue Regelungen ab dem Wintersemester 2024/25

Gemäß Beschluss der zuständigen Gremien der Universität Jena und einem Erlass des Vizepräsidiums für Studium und Lehre gelten folgende Regelungen: 

Für alle Studierenden, die momentan bzw. ab dem Sommersemester 2024 einen Studiengang der Philosophie (Bachelor Kernfach/Ergänzungsfach, Master, Lehramt Gymnasium/Regelschule sowie Erweiterungsfächer) studieren, gilt: 
Ab dem 01.04.2024 werden keine Sprachanforderungen bei der Anmeldung zu Modulen wie MA-Phi 1.1, MA-Phi 1.2, der Bachelorarbeit, Masterarbeit usw. mehr abgeprüft. Das heißt, dass alle betroffenen Studierenden (siehe oben) keine Sprachkurse mehr besuchen müssen.

Für diejenigen, die ab dem Wintersemester 2024/25 ein Studium im Bachelor Kernfach oder ab dem Wintersemester 2025/26 ein Studium im Lehramt Gymnasium aufnehmen, wird das Studium einen Schlüsselqualifikationsbereich (Bachelor) bzw. einen Wahlpflichtbereich (Lehramt) enthalten, in denen Sprachkenntnisse in Verbindung mit philosophischer Arbeit vermittelt werden. Die Bereiche werden jeweils den Umfang von 10 LP haben. Noten werden jeweils nicht in die Endnote eingehen. Über Details wird rechtzeitig informiert. 

In den übrigen Studiengängen (Bachelor Ergänzungsfach, Master, Lehramt Regelschule, Erweiterungsfächer Lehramt) können sprachbezogene philosophische Kurse optional gewählt werden. 

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